Haben Sie schon von der Berliner Weiterbildungsprämie gehört?
Wenn Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin während Ihrer Kurzarbeit eine finanzierte Weiterbildungsmaßnahme absolvieren, erhalten Sie vom Land Berlin eine Prämie in Höhe von bis zu 250 EUR.
Als Unterstützungsangebot betrifft die Berliner Weiterbildungsprämie ausschließlich Weiterbildungen, welche durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Dabei müssen die Arbeitnehmer während der Weiterbildungszeit Kurzarbeitergeld beziehen.
Täglich sind hierfür mindestens vier Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten notwendig. Wenn an allen Arbeitstagen eines Monats eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgt, so erhalten Sie eine Zahlung von 250 EUR pro Monat. Auch für kürzere oder längere Zeitspannen ist dies möglich – die Prämie liegt dementsprechend bei 12,50 EUR pro Tag.