Kurzarbeit und Qualifizierung lassen sich wegen einer geringeren Arbeitszeit gut miteinander vereinbaren. Die Bundesregierung stellt neben dem Kurzarbeitergeld (KUG) weitere Förderungen von Unternehmen und Mitarbeitern zur Verfügung. Während der Kurzarbeit kann die Weiterbildung der Mitarbeitenden durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter gefördert werden, beispielsweise durch das Qualifizierungschancengesetz (für Arbeitgeber) oder durch die Berliner Weiterbildungsprämie oder den Bildungsgutschein (für Arbeitnehmer).
Während der Pandemie (Covid-19) begrüßt die Bundesagentur für Arbeit (BA) ausdrücklich Online-Angebote, um unnötige Kontakte weitestgehend zu vermeiden. Weiterhin gelten dieselben Voraussetzungen, wie beim Qualifizierungschancengesetz:
Die GPB hält für Sie eine große Bandbreite an zertifizierten Weiterbildungen bereit. Im hauseigenen inTrain-Weiterbildungszentrum lernen Sie in der Gruppe oder allein in angenehmer Atmosphäre. Aktuell können fast alle Angebote auch online wahrgenommen werden:
Montag - Freitag: 8 - 16 Uhr