Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an einer von der Arbeitsagentur finanzierten Weiterbildung teilnehmen, hat das Land Berlin eine Prämie in Höhe von 250 Euro vorgesehen. Dies ist eine weitere Maßnahme, um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt abzufedern. Sie stellt eine zusätzliche Erleichterung für Betriebe und Beschäftigte dar, die sich in Kurzarbeit befinden.
Personen, die Kurzarbeitergeld (KUG) beziehen, können einen Antrag auf Förderung bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Ebenso können Unternehmen direkt mit der Arbeitsagentur in Kontakt treten. Gefördert wird die Teilnahme an einer Weiterbildung mit 250 Euro pro Monat, wenn die Weiterbildung an jedem Werktag in diesem Monat stattgefunden hat. Fällt die Dauer kürzer oder länger aus, wird die Prämie anteilig für die Tage der Weiterbildung gezahlt.
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