Das Qualifizierungschancengesetz entstand im Jahr 2018 und stellt die Antwort auf die voranschreitende Digitalisierung und den demografischen Wandel in den Unternehmen dar. Hiermit sollen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durch berufliche Kompetenzen für neue Tätigkeiten im Unternehmen qualifiziert werden.
Das Gesetz der Bundesregierung stärkt die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit und bezuschusst die Weiterbildungs- und Lohnkosten der Unternehmen. Je nach Betriebsgröße kann der Umfang der finanziellen Förderung bis zu 100 % betragen.
Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“, welches im März 2020 entstanden ist, wurden nochmals zahlreiche Verbesserungen am bisherigen Qualifizierungschancengesetz vorgenommen. Unter anderem:
So kommt das Qualifizierungschancengesetz im Zusammenhang mit der Kurzarbeit eine große Bedeutung zu.
Ob Themen im Bereich Microsoft Office, im kaufmännischen Bereich, im Medien- oder IT-Profibereich: Sie wählen aus, was Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen. Durch den modularen Aufbau mit Weiterbildungsbausteinen, können wir, gemeinsam mit Ihnen, optimale Weiterbildungspakete schnüren. Flexibel sind Sie in der Auswahl der Themen, in der Länge und dem Starttermin der Weiterbildung. Jeder Lernbaustein endet mit einem Test. Zum Abschluss der Weiterbildung erhalten Ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein Zeugnis mit allen internen Testergebnissen. Die Abnahme externer Prüfungen von Herstellerzertifikaten erfolgt in zertifizierten Prüfungszentren.
< 10 Mitarbeitende
bis zu 100 % Weiterbildungskosten
bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss
< 250 Mitarbeitende
bis zu 50 % Weiterbildungskosten
bis zu 50 % Lohnkostenzuschuss
> 250 Mitarbeitende
bis zu 25 % Weiterbildungskosten
bis zu 25 % Lohnkostenzuschuss
> 2500 Mitarbeitende
bis zu 25 % Weiterbildungskosten
bis zu 25 % Lohnkostenzuschuss
Montag - Freitag: 8 - 16 Uhr