Häufig gestellte Frage
FAQ

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Um einen AVGS beantragen zu können, müssen Sie grundsätzlich folgende Kriterien erfüllen:

  • Anspruch auf ALG-I-Leistungen
  • Innerhalb der letzten drei Monate sechs Wochen Arbeitslosigkeit.

Darüber hinaus können die entsprechenden Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der Agentur für Arbeit nach persönlichem Ermessen auch über AVGS u.a. für diese Personengruppen entscheiden:

  • ALG-II-Empfänger(innen)
  • kurzfristig Arbeitslose.

Sprechen Sie Ihre bei der Agentur für Arbeit zuständige Person dazu an!

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