Manche Entscheidungen treffen sich quasi von alleine, bei anderen wiegen wir lange ab, benötigen viele Informationen und möchten keine Fragen mehr offen haben. Wenn es Ihnen gerade so geht mit einer Entscheidung für einen bestimmten Beruf oder eine Weiterbildung oder Sie zwischen verschiedenen Bildungsträgern wählen müssen, finden Sie hier einige Informationen, die Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen können.
Natürlich können Sie uns auch gerne anrufen oder eine E-Mail schicken.
Wenn Sie über eine bestimmte Zeit in einem Beruf gearbeitet haben, aber über keinen Abschluss verfügen, zählen Sie als ungelernte Person. Um dies zu ändern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Externenprüfung ablegen und den Berufsabschluss nachholen. Sie müssen unter anderem mindestens das Eineinhalbfache der eigentlichen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben sowie Erfahrung und Praxis nachweisen können. Ausführlichere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Externenprüfung.
Eine schulische Ausbildung oder Umschulung ist in folgende Phasen unterteilt: Theorie, Praktikum, Prüfungsvorbereitung und Kammerprüfung.
Die Theoriephase umfasst berufsübergreifende und berufsspezifische Module. Die berufsübergreifenden Module sind eine Art Fundament, in der Auszubildende und Umschulende ausbildungsrelevante Themen erlernen. Neben dem theoretischen Wissen, wird auch eine praxisnahe Sicht über das eigene Berufsbild durch die Dozentinnen bzw. Dozenten vermittelt.
In den berufsspezifischen Modulen liegt der Fokus im Erwerben von Fachwissen, dem Vertiefen von Schlüsselqualifikationen und Medienkompetenzen. Durch berufsnahe Aufgaben, selbstgesteuerte Lernphasen und viel praktisches Arbeiten, werden Sie gut auf ihren späteren Berufsalltag vorbereitet.
Neben fachlichem Wissen lernen Sie auch, wie Sie sich in Ihrem neuen Berufsfeld organisieren können. Als fester Bestandteil der Theoriephase begleitet Sie der Karriereassistent von Anfang an. In Form eines E-Learning-Kurses auf der Online-Lernplattform Moodle lösen Sie wöchentlich Aufgaben. Dieser Kurs gibt Ihnen die Möglichkeit sich – neben dem normalen Lerngeschehen – kontinuierlich auf Ihre Laufbahn im neuen Beruf vorzubereiten.
Dazu machen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer Fähigkeiten und Ziele. Anschließend setzen Sie den Fokus auf Ihren neuen Beruf und den Arbeitsmarkt.
Auf Basis dessen entwickeln Sie konkrete Schritte zur Praktikumsplatzsuche. Der zeitliche Umfang beträgt 2 Unterrichtsstunden pro Woche,…
Während Ihrer Ausbildung oder Umschulung werden Sie verschiedene Unterrichtsformen kennenlernen.
Die Wissensgrundlagen bekommen Sie häufig im Frontalunterricht vermittelt. Aufbauend darauf erwartet Sie projektbezogener Unterricht in Einzel- oder Gruppenarbeit.
Im ergänzenden Kleingruppenunterricht werden gezielt Ihre Schwächen herausgearbeitet und Stärken gefördert und in der Kleingruppe gemeinsam ausgeglichen.
Das individuelle Lernen ermöglicht Ihnen eine bessere zeitliche Vereinbarkeit der Lernphasen mit anderen, bspw. familiären Verpflichtungen. Sie bearbeiten in einem vorgegebenen Zeitraum modulbezogene Aufgaben über Moodle. Das können Sie im Institut, Zuhause oder überall sonst erledigen, wo Sie einen Internetzugriff haben.
Moodle ist eine internetbasierte Lernplattform, in die Sie sich jederzeit einloggen können. Im GPB Moodle können Sie zusätzlich Lernskripte und Ihre Noten einsehen.
Ab Ihrem ersten Tag werden Sie auf die IHK-Prüfung vorbereitet. Durch regelmäßige Leistungsnachweise können wir gemeinsam feststellen, ob Sie auf dem richtigen Kurs sind.
Um sich wirklich zu vergewissern, haben wir direkt vor der Prüfung (IHK/ Kammerprüfung) eine 6-wöchige Prüfungsvorbereitung und vor der StBK-Prüfung eine 10-wöchige Prüfungsvorbereitung, in der Sie gezielt relevante Themen aus der gesamten Zeit bei uns wiederholen. Dabei stehen Ihnen unsere erfahrenen Dozenten und Dozentinnen zur Seite.
Das Praktikum einer schulischen Ausbildung dauert 18 Monate (IHK-Berufe) und kann ggf. auch auf zwei Praktikumsbetriebe aufgeteilt werden. Umschulende erwartet in der Regel ein Praktikum mit einer Dauer von 6 Monaten.
Einen Praktikumsbetrieb suchen Sie sich selbst aus. Sie wissen selbst am besten, wo Ihre Stärken umd Interessen liegen und wo Sie in Zukunft arbeiten möchten. Darauf bereiten Sie sich mithilfe des „Karriereassistenten“ über Moodle vor.
Unterstützung bekommen Sie von unseren Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen im Personalservice, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Während der Praxisphase laden wir Sie etwa einmal im Monat zu einem begleitenden Praktikumscoaching ein. Mithilfe der Fachdozenten und Fachdozentinnen frischen Sie Ihr Wissen auf und setzen Ihre praktischen Aufgaben in den Prüfungskontext.
Ein genereller Anspruch auf Praktikumsvergütung besteht nicht. Ob Sie bezahlt werden, hängt vor allem davon ab, ob Sie ein freiwilliges Praktikum machen oder in einem Pflichtpraktikum sind.
Bei uns ist es jedoch Bestandteil des Ausbildungsvertrages, dass Sie ein vergütetes Praktikum machen (Ausnahme: 3D-/Gamedesigner und 3D-/Gamedesignerinnen, sowie Umschüler).
Die Klassen bestehen während berufsübergreifender Qualifikationen aus maximal 26 Teilnehmern und Teilnehmerinnen. In der berufsspezifischen Qualifikation sind die Klassen i.d.R. kleiner. Auszubildende und Umschüler bzw. Umschülerinnen lernen bei uns gemeinsam. In der Diversität sehen wir den Erfolg.
Insgesamt haben Sie während Ihrer Ausbildung bzw. Umschulung 5-6 Wochen im Jahr frei bzw. Ferien. Diese Ferienzeiten orientieren sich an denen der Berliner Schulferien, sind aber entsprechend kürzer. Genaue Daten können Sie Ihrem Vertrag entnehmen.
Die Lernzeiten der GPB betragen bei einer Ausbildung oder Umschulung in etwa 42 UE (Unterrichtseinheiten; 1 UE = 45 min.) pro Woche:
Montag bis Mittwoch 8:15 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:15 bis 14:00 Uhr;
(14:00 bis 15:30 Uhr empfohlenes Zeitfenster für den Karriereassistent)
Freitag 08:15 bis 13:15 Uhr
Jeder Lehrgangsteilnehmende muss an den, im Vertrag vereinbarten, Lehrgangszeiten teilnehmen. Dies ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen der GPB und Teilnehmern sowie zwischen der GPB und dem jeweiligen Kostenträger und muss jederzeit nachprüfbar sein.
Die regelmäßige Anwesenheit bei Umschulungen und Erstausbildungen ist auch Voraussetzung für die Anmeldung zur Kammerprüfung. Dies muss bei der Anmeldung zur Prüfung von der GPB bescheinigt werden.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Anwesenheitsregelung haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.
Die Anwesenheitslisten werden regelmäßig überprüft und mit den vorliegenden Krankmeldungen und Entschuldigungen abgestimmt. Informationen über Fehltage werden an die zuständigen Kostenträger (z. B. Arbeitsagenturen, Jobcenter, BAföG-Amt usw.) weitergeleitet.
Bei Teilnehmenden (Umschüler*innen und Erstauszubildenden) mit unentschuldigten Lehrgangstagen (ggf. zählt dazu auch stundenweise Abwesenheit ohne schriftliche Erklärung) bzw. mehr als 10 % Fehlzeit zum Gesamtkurs kann der Qualifizierungsvertrag gekündigt werden.
Sollten Sie Fragen bezüglich Ihrer aktuellen Fehlzeiten haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.
Während Ihrer Ausbildung bzw. Umschulung bekommen Sie von uns alle Lernmaterialien, die Sie für den Unterricht benötigen. Darüber hinaus beraten unsere Dozenten und Dozentinnen Sie gerne zu ergänzender Fachliteratur.
Sie erhalten von uns eine zeitgemäße Arbeitsumgebung. Umschüler*innen erhalten ein kostenloses Notebook. Auszubildende haben Möglichkeit ein Notebook zu leihen. Unsere Mediengestalter bzw. Mediengestalterinnen Digital und Print arbeiten während der Ausbildung mit MAC- und Windowssystemen, um auch hier bestens auf die Praxis vorbereitet zu werden.
Mediengestalter und Mediengestalterinnen Bild und Ton steht Ton-, Kamera und Lichttechnik zur Verfügung. Für die Gestalter für visuelles Marketing stehen umfassend ausgestattete Werkstatträume (Holz-, Modell- und Siebdruckwerkstatt) bereit.
Ja, bei der GPB können Sie Ihre Ausbildung auch mit einem Schulabschluss kombinieren. Am GPB College können Sie den MSA (Mittlerer Schulabschluss) und die FHR (Fachhochschulreife) in jeweils einem Jahr erwerben. Unser GPB College befindet sich am Standort Mitte. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Beratung.
Sie haben das Recht, kostenfrei und ohne Einhaltung von Fristen vor Ausbildungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Nach Antritt des Ausbildungsvertrages können Sie die Ausbildung innerhalb der ersten 3 Monate (Probezeit) mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Ab dem folgenden Monat ist der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen, zum jeweiligen Halbjahresende kündbar.
Bitte beachten Sie: Wir stellen Ihnen bei einer Kündigung eine Abschlussrechnung, die alle bis zum Ende der Kündigungsfrist angefallenen und anfallenden Kosten beinhaltet (abzüglich des bereits bezahlten Betrags). Der Großteil der Ausbildungskosten entsteht in den ersten 18 Monaten. Wir gehen also in Vorausleistung und bieten Ihnen bei Vertragseinhaltung an, die Kosten über 40 Monate verteilt abzutragen, damit die monatlichen Raten nicht so hoch sind.
Sollten Sie offene Fragen rund um das Thema Ausbildung oder Umschulung haben, dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an:
Tel.: 030 403665960 (Institut Mitte)
Tel.: 030 403665940 (Institut Neukölln)
Viele Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Informationsgespräch klären. Vereinbaren Sie dazu einfach telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin mit uns. Gern können Sie auch an unseren wöchentlichen Infoveranstaltungen teilnehmen.
Bei der GPB können Sie Ihre Ausbildung oder Umschulung im kaufmännischen Bereich im Institut Mitte und im Institut Neukölln, im IT-Bereich und im Medien-Bereich absolvieren.
Unter dem Begriff „Berufsfamilie“ sind bei der GPB verschiedene Berufe zusammengefasst, die inhaltlich einen ähnlichen Kern haben und deswegen während der berufsübergreifenden Module noch zusammen ausgebildet werden können. So gibt es in unserem Institut in Berlin-Neukölln die Berufsfamilien Medien, IT sowie Marketing.
Im Institut in Berlin-Mitte sind die kaufmännische Berufsfamilie sowie die Berufsfamilien Dienstleistungen und Verwaltung & Recht angesiedelt. Durch die Systematik der Berufsfamilien und bis zu 8 Starttermine pro Jahr können wir Ihnen eine zeitnahe Startgarantie geben.
Ja, alle Lehrgänge von der GPB sind von den zuständigen Stellen zertifiziert worden.
Für die Ausbildung kann deshalb z.B. Schüler-BAföG beantragt werden. Im Schulverzeichnis wird die GPB (Ergänzungsschule) unter der Schulnummer 01E25 geführt.
Alle Umschulungen und Weiterbildungen sind gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und können deshalb unter anderem mit einem Bildungsgutschein finanziert werden.
Gerne beraten wir Sie zu den entsprechenden Förderungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich können Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, sofern diese nicht den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Weiterbildung / Umschulung gefährdet. Jedoch kann eine zu hohe Entlohnung Auswirkungen auf Ihre unterstützenden Leistungen haben. Sprechen Sie uns gern dazu an, wir beraten Sie gern.
Die Kosten für eine Umschulung können durch das Arbeitsamt oder das Jobcenter („Bildungsgutschein“), durch die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft sowie durch den BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) gefördert werden. Gerne beraten wir Sie dazu!
Um Ihre Ausbildung zu finanzieren, stehen Ihnen das Schüler-BAföG, Kindergeld sowie der Bildungskredit (ab dem 2. Ausbildungsjahr) zur Verfügung. Je nach persönlicher Lebenssituation können Sie Wohngeld beantragen. Falls Ihre Eltern Bürgergeld beziehen, wird dies auf Ihr Schüler-BAföG angerechnet.
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und haben eine abgeschlossene (oder begonnene) Berufsausbildung? Dann kommt eine Umschulung für Sie infrage. Vor allem denjenigen, die arbeitslos sind oder eine drohende Arbeitslosigkeit vermeiden wollen, wird die Notwendigkeit einer Weiterbildung anerkannt.
Unabhängig von den Voraussetzungen haben Sie jedoch keinen Anspruch auf eine finanziell geförderte Umschulung.
Die Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterinnen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters entscheiden je nach Situation über die Unterstützung und Zahlung des Umschulungsbeitrags.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet Jugendlichen und junge Erwachsenen eine Möglichkeit, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie absolvieren zu können.
Für Auskünfte zum Schüler-BAföG sowie die Antragstellung sind die jeweiligen bezirklichen Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.
BAföG-Hotline
Unter der (gebührenfreien) Rufnummer 0800 2236341 können Sie (Mo. bis Fr., 8:00 bis 20:00 Uhr) Infos bekommen und Fragen stellen.
Der Antrag für die Berliner Weiterbildungsprämie wird über den arbeitsmarktpolitischen Dienstleister des Landes Berlin, der zgs consult GmbH, beantragt. Sie laden sich die entsprechenden Formulare herunter, füllen diese aus und stellen diese postalisch zu. Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Förderung haben, beraten wir Sie gern dazu.
Das Qualifizierungschancengesetz entstand im Jahr 2018 und stellt die Antwort auf die voranschreitende Digitalisierung und den demografischen Wandel in den Unternehmen dar. Hiermit sollen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durch berufliche Kompetenzen für neue Tätigkeiten im Unternehmen qualifiziert werden.
Das Gesetz der Bundesregierung stärkt die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit und bezuschusst die Weiterbildungs- und Lohnkosten der Unternehmen. Je nach Betriebsgröße kann der Umfang der finanziellen Förderung bis zu 100 % betragen.
Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“, welches im März 2020 entstanden ist, wurden nochmals zahlreiche Verbesserungen am bisherigen Qualifizierungschancengesetz vorgenommen. Unter anderem:
So kommt dem Qualifizierungschancengesetz im Zusammenhang mit der Kurzarbeit eine große Bedeutung zu.
Ehemalige Soldaten können ihre Umschulung oder Weiterbildung mit Mitteln des BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) finanzieren. Zu dessen Aufgaben gehört es, ausscheidende Soldaten auf Zeit (SaZ) beim Übergang in einen Zivilberuf zu unterstützen.
Der Bildungskredit ist speziell für die Schlussphase Ihrer Ausbildung oder für Praktika sowie für Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudien gedacht. Er finanziert mit monatlich 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR einen Teil Ihrer Kosten als Schüler bzw. Schülerin oder Studierende bzw. Studierende an einer BAföG-anerkannten Ausbildungsstätte (bis zu 24 Monate).
Berufseinsteiger unter 25 Jahren, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und dabei besondere Leistungen erbracht haben, können ein Weiterbildungsstipendium beantragen. Dabei steht die fachbezogene berufliche Weiterbildung im Fokus. Gefördert werden beispielsweise Meister- oder Fachwirtkurse oder ein berufsbegleitendes Studium. Es gibt viele Möglichkeiten sich nach der dualen Ausbildung weiter zu qualifizieren. Die Stipendiaten und Stipendiatinnen suchen sich die Lehrgänge selbst aus.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter Fördermöglichkeiten.
Arbeitsagenturen stellen Arbeitssuchenden und Arbeitslosen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) aus. Sie fördern Maßnahmen, die Ihre Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz deutlich erhöhen. Es gibt verschiedene Arten von Gutscheinen, die auf unterschiedliche Fördermaßnahmen reagieren können:
Mit dem AVGS MPAV können sich Gutscheininhabende an eine zugelassene private Arbeitsvermittlung wenden.
Eine andere Variante ist der AVGS MAT: Hier finanziert die Arbeitsagentur Maßnahmen zur Integration in die Berufswelt, wie zum Beispiel mit einer Weiterbildung oder Deutschkursen.
Mehr Informationen finden Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Um einen AVGS beantragen zu können, müssen Sie grundsätzlich folgende Kriterien erfüllen:
Darüber hinaus können die entsprechenden Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der Agentur für Arbeit nach persönlichem Ermessen auch über AVGS u.a. für diese Personengruppen entscheiden:
Sprechen Sie Ihre bei der Agentur für Arbeit zuständige Person dazu an!
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist grundsätzlich 3 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Agenturgutscheine können Sie, wenn Sie die Ausstellungsbedingungen noch erfüllen, neue Gutscheine anfordern. Vergessen Sie daher bitte nicht, unmittelbar nach Ablauf der Frist eine neue Förderzusage, einen Gutschein, zu beantragen. Bei Wegfall des Arbeitslosengeldes verfällt der Coupon nicht.
Die Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Unternehmen, kurz WeGebAU, war eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit (seit 2006). Inzwischen wurde die Initiative in Qualifizierungschancengesetz umbenannt und überarbeitet. Der Kern lautet aber immer noch, finanzielle Förderung für Unternehmen für die Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wie hoch die Förderung ist, hängt von einigen Punkten ab. Genauere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Qualifizierungschancengesetz.
Die Weiterbildungsprämie wurde im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschlossen.
Ziel ist es, Umschüler für das Bestehen der Zwischenprüfung zu belohnen und für das Beenden einer Umschulung zu motivieren. Für die bestandene Prüfung erhalten Umschüler von ihrer zuständigen Arbeitsagentur bis zu 2.500 EUR:
Ihr Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kann die Prämie beantragen, wenn die Umschulung durch einen Bildungsgutschein gefördert wird und Sie den staatlich anerkannten Berufsabschluss nachweisen können.
Die Prämie gilt für die vor der Kammer abgelegten und bestandenen Prüfungen. Wenn Sie mehr über die Weiterbildungsprämie erfahren möchten, sprechen Sie unsere Berater an.
Das Berliner Bildungsurlaubsgesetz ist schon lange fester Bestandteil der Bildungspolitik des Landes Berlin. Es soll Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ermöglichen, sich trotz ihrer zeitaufwändigen Beschäftigung politisch und beruflich weiterzubilden.
Damit stehen jedem Berliner Arbeitnehmer bzw. jeder Arbeitnehmerin und Auszubildenden 10 Tage bezahlten Urlaubs innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zu. Im Alter von bis zu 25 Jahren sogar 10 Tage pro Jahr. Weitere Informationen, z. B. wie Sie Ihren Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen, finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung.
Alle Weiterbildungen unseres Weiterbildungszentrums (inTrain) sind AZAV-zertifiziert. Unsere Weiterbildungen sind für Sie flexibel als Einzelmodule oder Gesamtpakete wählbar.
Wählen Sie sich aus den Qualifizierungsmodulen das Passende aus und wir kümmern uns um den Bescheid für den Bildungsurlaub bei der Senatsverwaltung.
Sie können Ihren alten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben?
Rentenversicherungsträger finanzieren unter bestimmten Umständen Umschulungen. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Informationen der deutschen Rentenversicherung.
Der Bildungsgutschein sichert Ihnen die Finanzierung der Lehrgangskosten, sowie gegebenenfalls Fahrtkosten und Kosten für die Kinderbetreuung. Weitere Ansprüche auf Leistungen für Ihren Lebensunterhalt bleiben bestehen. Ein Bildungsgutschein wird über das Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beantragt.
Mehr Informationen dazu finden Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Die Chance, eine Umschulung vom Arbeitsamt genehmigt zu bekommen, kann erhöht werden, wenn die gewünschte berufliche Qualifikation in der Bildungszielplanung enthalten ist. Die Bildungszielplanung ist eine Liste der Berufsbilder, bei denen ein besonderer Bedarf an Fachkräften festgestellt wurde.
Wir bieten aktuell folgende Berufe mit der Förderungsoption durch einen Bildungsgutschein an:
Kaufmännische Berufe
Automobilkaufleute
Kaufleute für Büromanagement
Kaufleute im E-Commerce
Einzelhandelskaufleute
Kaufleute im Gesundheitswesen
Groß- und Außenhandelsmanagement
Immobilienkaufleute
Kaufleute für Marketingkommunikation
Personaldienstleistungskaufleute
Veranstaltungskaufleute
IT-Berufe
Fachinformatiker, Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker, Fachrichtung Systemintegration
IT-Systemelektroniker
IT-Systemmanagement
3D-Design /Gamedesign
Medien-Berufe
Mediengestalter Digital Print - Printmedien
Mediengestalter Konzeption - Designkonzeption
Mediengestalter Digital Print - Digitalmedien
Gestalter für visuelles Marketing
3D-Designer / Gamedesigner Artist und Developer
Kaufleute für Marketingkommunikation
Kaufleute im E-Commerce
Berufe in Verwaltung & Recht
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Steuerfachangestellte
Verwaltungsfachangestellte
Alle wichtigen Infos zur Umschulung bei der GPB im Überblick.
Selbstverständlich ist es auch möglich für andere Berufe, als die aus der Bildungszielplanung, einen Bildungsgutschein zu bekommen.
Haben Sie sich ein Bildungsangebot ausgesucht und einen Bildungsgutschein bekommen, so müssen Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer (in der Regel 3 Monate) mit der geplanten Umschulung oder Weiterbildung beginnen, sonst verfällt der Gutschein.
Der Bildungsträger (z.B. die GPB) bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und Sie legen den Bildungsgutschein bei Ihrem Arbeitsamt oder Jobcenter vor und beginnen zum gewünschten Starttermin mit Ihrer Umschulung oder Weiterbildung.
Der Anspruch auf einen Bildungsgutschein ist in der Regel erfüllt, wenn Sie bereits einen Beruf gelernt haben, die Zukunftsaussichten mit dem erlernten Beruf jedoch eher trübe sind oder Sie den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sind Sie daher arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kann ein Förderanspruch bestehen. Würde eine Umschulung oder Weiterbildung die Arbeitslosigkeit beenden, beziehungsweise verhindern, stehen die Chancen auf eine Kostenübernahme sehr gut.
Es ist auch möglich, dass ein fehlender Berufs- oder Studienabschluss als Notwendigkeit für eine Weiterbildung oder Umschulung anerkannt wird.
Die Entscheidung schließt immer die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt mit ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob Ihre Erwerbslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann. Ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt daher stark von einer guten Argumentation ab.
Der Bildungsgutschein ist im Grunde genommen nur ein Stück Papier, das Ihnen bestätigt, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für Ihre Weiterbildung übernimmt. Die Bedingungen dafür sind von verschiedenen Faktoren abhängig.
Die Wahrscheinlichkeit einen Bildungsgutschein zu bekommen steigt, wenn Sie sich auf den Termin mit Ihrem Sachbearbeiter gut vorbereiten und stichhaltige Argumente für die gewünschte Umschulung mitbringen:
Suchen Sie sich passende Angebote raus und sprechen Sie mit den Bildungsanbietern. Bei der GPB bekommen Sie nach der Beratung eine „Beratungsquittung“. Diese nehmen Sie zum nächsten Termin bei Ihrem Sachbearbeiter mit. Damit belegen Sie, dass Ihre Entscheidung auf umfangreichen Informationen und einer qualifizierten Beratung fußt. Damit konnten wir…
Komplette Antwort lesenSie können Ihre Umschulung um bis zu 8 Monate verkürzen, wenn Sie passende Vorkenntnisse und Fähigkeiten mitbringen. Bei entsprechenden persönlichen Voraussetzungen reichen die BFD-Mittel also auch bei SaZ mit kürzerer Verpflichtungsdauer für einen Berufsabschluss bei der GPB aus.
Wir prüfen Ihre individuellen Voraussetzungen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die Kostenhöchstgrenze der Förderung hängt von Ihrer Verpflichtungsdauer ab.
Als SaZ 8 - SaZ 11 stehen Ihnen zurzeit 8.515 EUR zur Verfügung.
Als SaZ 12 + stehen Ihnen 12.195 EUR zur Verfügung.
Die konkrete Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße:
Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen):
Weiterbildungskosten: bis zu 100 %
Lohnkostenzuschuss: bis zu 70 %
KMU (< 250 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen):
Weiterbildungskosten: bis zu 50 %
Lohnkostenzuschuss: bis zu 50 %
Große Unternehmen (> 250 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen):
Weiterbildungskosten: bis zu 25 %
Lohnkostenzuschuss: bis zu 25 %
Konzern (> 2500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen):
Weiterbildungskosten: bis zu 15 %
Lohnkostenzuschuss: bis zu 25 %
Ob Themen im Bereich Microsoft Office, im kaufmännischen Bereich, im Medien- oder IT-Profibereich: Sie wählen aus, was Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.
Durch den modularen Aufbau mit Weiterbildungsbausteinen, können wir, gemeinsam mit Ihnen, optimale Weiterbildungspakete schnüren. Flexibel sind Sie in der Auswahl der Themen, in der Länge und dem Starttermin der Weiterbildung. Jeder Lernbaustein endet mit einem Test.
Zum Abschluss der Weiterbildung erhalten Ihre Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen ein Zeugnis mit allen internen Testergebnissen. Die Abnahme externer Prüfungen von Herstellerzertifikaten erfolgt in zertifizierten Prüfungszentren.
Weiterbildungsbedarf prüfen:
Persönlichen Beratungstermin vereinbaren:
Online-Weiterbildung auswählen:
Generell hängen die Höhe und ob Sie überhaupt Anspruch haben, von vielen persönlichen Umständen ab. Für eine erste Einschätzung ob und wieviel Schüler-BAföG Sie bekommen werden, können Sie online den BAföG-Rechner zurate ziehen. Um eine verlässliche Aussage zu Ihrem Anspruch zu erhalten, sollten Sie sich an die jeweils zuständigen Stellen wenden (in Berlin sind dies für das Schüler-BAföG je nach Bezirk die Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow sowie Lichtenberg).
Das Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden!
Weitere Informationen zu berufliche Qualifikationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
Die Details zur Auszahlung der Weiterbildungsprämie erfragen Sie am besten direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit.
Sie beantragen Ihren Bildungskredit online beim Bundesverwaltungsamt. Hier erhalten Sie auch eine Liste der erforderlichen Nachweise.
Ihren Antrag senden Sie bitte an das Bundesverwaltungsamt (BVA):
Bundesverwaltungsamt
Abteilung Bildungskredit
50728 Köln
Tel.: 0228 993584492 oder 0221 7584492
Dort erhalten Sie einen Leistungsbescheid samt Vertragsangebot der KfW.
In den ersten 4 Jahren ab der ersten Auszahlung zahlen Sie weder Zins noch Tilgung. Erst danach beginnen Sie mit der Rückzahlung in monatlichen Raten von 120 EUR.
Wenn Sie also zum Beispiel 2 Jahre lang Zahlungen erhalten, haben Sie danach noch 2 Jahre Zeit bis zur Rückzahlung. Erhalten Sie noch Zahlungen aus einem zweiten Bildungskredit, ruht die Rückzahlung für den ersten Bildungskredit bis zum letzten Auszahlungstermin.
Für die Dauer von bis zu 24 Monaten erhalten Sie monatlich wahlweise 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR. Der Höchstbetrag liegt also bei 7.200 EUR. Bei Bedarf wird Ihnen ein Teilbetrag vorab ausgezahlt, höchstens 3.600 EUR, z.B. wenn Sie teure Arbeitsmaterialien benötigen und dies nachweisen.
Wenn Sie die höchstmögliche Kreditsumme von 7.200 EUR für Ihre derzeitige Ausbildung nicht ausgeschöpft haben, kann einmalig eine Aufstockung vereinbart werden.
Vom Tag der Auszahlung an werden Zinsen berechnet und zur Kreditsumme addiert. Die Zinszahlung beginnt erst, wenn auch die Tilgung beginnt.
Ja, Sie können den Kredit jederzeit teilweise oder vollständig zurückzahlen.
Beglaubigungen machen zum Beispiel Banken, Sparkassen, Studentenwerke, Botschaften und EU-Konsulate.
Die monatliche Zahlung erhalten Sie zum Monatsende im Voraus für den Folgemonat, z.B. am 31. März für den Monat April.
Wichtig ist, dass Sie volljährig und höchstens 35 Jahre alt sind. Sie sind Schüler bzw. Schülerin und haben die Zwischenprüfung bestanden, verfügen bereits über einen Berufsabschluss oder erlangen diesen mit dem Abschluss der gegenwärtigen Ausbildung, führen die Ausbildung in Vollzeit durch und befinden sich in den letzten 24 Monaten dieser Ausbildung? Dann kann der Bildungskredit für Sie infrage kommen. Sprechen Sie uns gern dazu an!
Ja, es ist möglich, unter bestimmten Voraussetzungen das Schulgeld abzusetzen. Mehr Informationen entnehmen Sie dem §10 EStG oder dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Wenn Sie sich für eine Ausbildung bei der GPB entscheiden, kommen je nach Berufsfeld unterschiedliche Gesamtkosten zustande. In der Regel beginnen die monatlichen Kosten ab 211,50,-€ für unsere Ausbildungen. Diese Kosten teilen Sie sich mit Ihrem späteren Praktikumsbetrieb. Wir stellen Ihnen in der Beratung verschiedene Finanzierungsmodelle vor, bei denen sich Ihre anteiligen Kosten je nach Laufzeit bzw. Vorauszahlung ergeben. Außerdem erläutern wir Ihnen die verschiedenen finanziellen Fördermöglichkeiten, wie beispielsweise dem Schüler-BAföG und Bildungskredit.
Die Kosten beinhalten alle Lehrmittel und die Anmeldegebühren für die Kammerprüfung.
Montag - Freitag: 8 - 16 Uhr