Wenn Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder am Arbeitsleben teilhaben möchten, so finanziert Ihr Kostenträger die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt Ihrer Beschäftigung oder zur Wiedereingliederung. Auch ganz neue berufliche Perspektiven sind denkbar.
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat Anspruch auf Rehabilitation. Diese Gründe sind:
Zudem müssen zuvor bestimmte Bedingungen bezüglich des Vertragsrechts erfüllt sein. Die Überprüfung der Voraussetzungen fällt in die Zuständigkeit des jeweiligen Rentenversicherungsträgers.
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