Haben Sie sich ein Bildungsangebot ausgesucht und einen Bildungsgutschein bekommen, so müssen Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer (in der Regel 3 Monate) mit der geplanten Umschulung oder Weiterbildung beginnen, sonst verfällt der Gutschein.
Der Bildungsträger (z.B. die GPB) bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und Sie legen den Bildungsgutschein bei Ihrem Arbeitsamt oder Jobcenter vor und beginnen zum gewünschten Starttermin mit Ihrer Umschulung oder Weiterbildung.