Grundsätzlich können Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, sofern diese nicht den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Weiterbildung / Umschulung gefährdet. Jedoch kann eine zu hohe Entlohnung Auswirkungen auf Ihre unterstützenden Leistungen haben. Sprechen Sie uns gern dazu an, wir beraten Sie gern.