Die Anwesenheitslisten werden regelmäßig überprüft und mit den vorliegenden Krankmeldungen und Entschuldigungen abgestimmt. Informationen über Fehltage werden an die zuständigen Kostenträger (z. B. Arbeitsagenturen, Jobcenter, BAföG-Amt usw.) weitergeleitet.
Bei Teilnehmenden (Umschüler*innen und Erstauszubildenden) mit unentschuldigten Lehrgangstagen (ggf. zählt dazu auch stundenweise Abwesenheit ohne schriftliche Erklärung) bzw. mehr als 10 % Fehlzeit zum Gesamtkurs kann der Qualifizierungsvertrag gekündigt werden.
Sollten Sie Fragen bezüglich Ihrer aktuellen Fehlzeiten haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.