Während der schulischen Ausbildung ist man weiterhin in der kostenlosen Familienversicherung der Eltern versichert bzw. kann erneut wieder in die kostenlose Familienversicherung eintreten. Je nach Krankenkasse gibt es unterschiedliche Fristen für die Kündigung der eigenen Mitgliedschaft.
Die Einkommensgrenze beträgt 485 Euro bzw. 520 Euro bei Minijobs monatlich (Stand 2023). Die kostenlose Familienversicherung endet spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres (ggf. Verlängerung durch Ehepartner möglich).
Wenn ein Elternteil eine gesetzliche Krankenversicherung und der andere eine Privatversicherung hat, gelten Sonderregelungen. Bitte beachten!