Häufig gestellte Frage
FAQ

Bin ich während der Ausbildung kranken­versichert?

Während der schulischen Ausbildung ist man weiterhin in der kosten­losen Familien­versicherung der Eltern versichert bzw. kann erneut wieder in die kosten­lose Familien­versicherung eintreten. Je nach Kranken­kasse gibt es unterschied­liche Fristen für die Kündigung der eigenen Mitglied­schaft.

Die Einkommens­grenze beträgt 485 Euro bzw. 520 Euro bei Mini­jobs monatlich (Stand 2023). Die kosten­lose Familien­versicherung endet spätestens mit Vollendung des 25. Lebens­jahres (ggf. Verlängerung durch Ehepartner möglich).

Wenn ein Eltern­teil eine gesetz­liche Kranken­versicherung und der andere eine Privat­versicherung hat, gelten Sonder­regelungen. Bitte beachten!

JavaScript ist deaktiviert. Einige Funktionen der Webseite stehen dadurch nicht zur Verfügung!