Häufig gestellte Frage
FAQ

Innerhalb welcher Frist kann ich den Ausbildungs­vertrag kündigen?

Sie haben das Recht, kostenfrei und ohne Einhaltung von Fristen vor Ausbildungs­beginn vom Vertrag zurück­zutreten. Nach Antritt des Ausbildungs­vertrages können Sie die Ausbildung innerhalb der ersten 3 Monate (Probezeit) mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Ab dem folgenden Monat ist der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen, zum jeweiligen Halbjahres­ende kündbar.

Bitte beachten Sie: Wir stellen Ihnen bei einer Kündigung eine Abschluss­rechnung, die alle bis zum Ende der Kündigungs­frist angefallenen und anfallenden Kosten beinhaltet (abzüglich des bereits bezahlten Betrags). Der Großteil der Ausbildungs­kosten entsteht in den ersten 18 Monaten. Wir gehen also in Vorausleistung und bieten Ihnen bei Vertrags­einhaltung an, die Kosten über 40 Monate verteilt abzutragen, damit die monatlichen Raten nicht so hoch sind.

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