Ein genereller Anspruch auf Praktikumsvergütung besteht nicht. Ob Sie bezahlt werden, hängt vor allem davon ab, ob Sie ein freiwilliges Praktikum machen oder in einem Pflichtpraktikum sind.
Bei uns ist es jedoch Bestandteil des Ausbildungsvertrages, dass Sie ein vergütetes Praktikum machen (Ausnahme: 3D-/Gamedesigner und 3D-/Gamedesignerinnen, sowie Umschüler).
Steffen Fleischer
Personalservice