Sowohl für Umschüler als auch für Auszubildende ist Ausbildungsverordnung und Rahmenlehrplan inhaltlich bindend. Somit legen beide Gruppen die gleiche Abschlussprüfung ab.
Die grundlegenden Unterschiede liegen in der kürzeren Dauer einer Umschulung im Vergleich zu einer Ausbildung sowie in den Zugangsvoraussetzungen:
Während eine Ausbildung inklusive Praxisteil i.d.R. drei Jahre dauert, dauert eine Umschulung in Vollzeit inklusive Praktikum ca. 24 Monate. Auszubildende sind i.d.R. unter 25 Jahre alt und haben kürzlich die Schule abgeschlossen. Zur Teilnahme an einer Umschulung ist man nur dann berechtigt, wenn man im Sinne des § 1 Abs. 5 BBiG „Umschüler*in“ ist. Dies ist generell dann gegeben, wenn die Teilnahme bspw. durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung gefördert wird.