Wichtig ist, dass Sie volljährig und höchstens 35 Jahre alt sind. Sie sind Schüler bzw. Schülerin und haben die Zwischenprüfung bestanden, verfügen bereits über einen Berufsabschluss oder erlangen diesen mit dem Abschluss der gegenwärtigen Ausbildung, führen die Ausbildung in Vollzeit durch und befinden sich in den letzten 24 Monaten dieser Ausbildung? Dann kann der Bildungskredit für Sie infrage kommen. Sprechen Sie uns gern dazu an!