Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist grundsätzlich 3 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Agenturgutscheine können Sie, wenn Sie die Ausstellungsbedingungen noch erfüllen, neue Gutscheine anfordern. Vergessen Sie daher bitte nicht, unmittelbar nach Ablauf der Frist eine neue Förderzusage, einen Gutschein, zu beantragen. Bei Wegfall des Arbeitslosengeldes verfällt der Coupon nicht.