Das Qualifizierungschancengesetz entstand im Jahr 2018 und stellt die Antwort auf die voranschreitende Digitalisierung und den demografischen Wandel in den Unternehmen dar. Hiermit sollen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durch berufliche Kompetenzen für neue Tätigkeiten im Unternehmen qualifiziert werden.
Das Gesetz der Bundesregierung stärkt die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit und bezuschusst die Weiterbildungs- und Lohnkosten der Unternehmen. Je nach Betriebsgröße kann der Umfang der finanziellen Förderung bis zu 100 % betragen.
Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“, welches im März 2020 entstanden ist, wurden nochmals zahlreiche Verbesserungen am bisherigen Qualifizierungschancengesetz vorgenommen. Unter anderem:
So kommt dem Qualifizierungschancengesetz im Zusammenhang mit der Kurzarbeit eine große Bedeutung zu.